Arbeitsrecht
Die Kanzlei leistet regelmäßige Beratung für die von ihr vertretenen Gesellschaften in arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die Ausfertigung von allgemeinen Arbeitsverträgen und die der Leiter. Unsere Kanzlei hat ihre Mandanten mehrmals in Prozessen vertreten, in denen es um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ging, Vor allem bei der Vertretung von Arbeitgebern haben wir bedeutende Erfolge erlangt. Wir übernehmen auch die Vorbereitung und Beurteilung von arbeitsrechtlichen Regelungen und Entscheidungen der Wirtschaftsgesellschaften als Arbeitgeber.