Immobilienrecht
Die Tätigkeit der Kanzlei auf dem Gebiet des Immobilienrechts umfasst die Ausfertigung und Beurteilung von Kauf-, Miet-, Tausch- und gemischten Verträgen und die umfangreiche Abwicklung von grundbuchamtlichen Immobiliensachen. Wir übernehmen auch die Ausfertigung von Verträgen in Immobilienangelegenheiten in
deutscher Sprache. Wir erlangten bedeutende fachliche Erfahrungen in der Prozessvertretung im Immobilienrecht. Bedeutender Anteil unserer Mandanten sind Wirtschaftsgesellschaften, die landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen. Deswegen verfügen wir über spezielles Fachwissen auf dem Gebiet von Immobilienangelegenheiten bezüglich landwirtschaftlicher Nutzflächen. Regelmäßig fertigen wir für unsere Mandanten Kauf-, Grundstücksänderungs- und Pachtverträge aus.