Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei verrichtet rechtliche Beratungstätigkeit auf jedem Gebiet des Gesellschaftsrechts für Gesellschaften im ausländischen und inländischen Eigentum. 
Unsere gesellschaftsrechtliche Tätigkeit ist unter anderem:
- die Ausfertigung von jeglichen Dokumenten, die bei einer Firmengründung nötig sind
- die Ausfertigung von Dokumenten, die zum Erlangen einer Beteiligung in einer bereits existierenden Firma nötig sind
- die Ausfertigung von Protokollen zur Änderung der Firmenangaben und deren Dokumentation
- die Ausfertigung von Urkunden bei der Formänderung einer Gesellschaft
- das umfangreiche Versehen von rechtlichen Schritten bei Liquidationen
- die Vertretung von Gesellschaften vor Gerichten und Behörden
Die Mitglieder der Kanzlei, die über hohe deutsche Fachsprachkenntnisse verfügen, übernehmen die umfangreiche Ausfertigung von gesellschaftsrechtlichen Dokumentationen.